Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen Helfende Hände Berlin, Korosh Taleble, Eichelhäherstr. 5, 13505 Berlin (nachfolgend "Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Abriss-, Entrümpelungs- und Entsorgungsdienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Eine Beauftragung durch den Auftraggeber stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistungen zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot des Anbieters. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
Sofern nicht anders vereinbart, umfassen Abrissarbeiten nicht automatisch die Entsorgung von Sondermüll oder schadstoffbelasteten Materialien. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Genehmigungen für die Durchführung der beauftragten Arbeiten vorliegen. Er stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten geschaffen sind.
Der Auftraggeber informiert den Anbieter über bekannte Gefahrenquellen, Schadstoffe oder besondere Umstände, die bei der Durchführung der Arbeiten zu beachten sind.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Preise gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung und ist sofort ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen ist der Anbieter berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
6. Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Höhere Gewalt und andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks oder behördliche Maßnahmen, befreien den Anbieter für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Liefer- und Leistungspflicht.
7. Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch den Auftraggeber und den Anbieter. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Abnahme, gelten die Arbeiten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
8. Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle im Rahmen der Entrümpelung oder des Abrisses anfallenden verwertbaren Materialien gehen, sofern nicht anders vereinbart, in das Eigentum des Anbieters über.
10. Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Anbieter Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Anbieter ist berechtigt, pauschal 20% der vereinbarten Vergütung für ersparte Aufwendungen anzusetzen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher sind.
11. Datenschutz
Der Anbieter erhebt und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.05.2023